21.01.2026
Hr. Benedikt Klima vom VDK Bezirksverband Oberbayern begrüßte die ca. 70 Anwesenden und stellte als Referenten, Hrn. Rechtsanwalt Maximilian Maar aus Weilheim in Oberbayern vor. Die anwaltliche Tätigkeit von Hrn. Maar erstreckt sich ausschließlich auf das Erb- und Erbschaftssteuerrecht sowie die Vorsorgegestaltung.
Im Rahmen seines Vortrags erläuterte Hr. Maar, dass der häufigste Grund für eine Schenkung oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten steuerliche Überlegungen sind. Doch das sollte nicht der einzige Beweggrund sein. In erster Linie sollten bei der Vermögensübertragung die eigenen Interessen, Wünschen und Bedürfnissen im Vordergrund stehen. Die Reform der Erbschaftssteuer wirft immer noch viele Fragen auf und liefert leider keine Klarheit, insbesondere nicht für einen Laien.
Eines ist klar, es wird vermutlich niemals ein einfaches, praktikables und vor allem für Laien verständliches Steuerrecht geben. Deshalb sollte sich jeder, der die Übertragung seines in Jahren erworbenen Vermögens an die nachfolgende Generation erwägt, vor seiner Entscheidung fachkundig informieren.
Streitvermeidende, vorausschauende Testamentsgestaltung und die Beratung bei Fragen der Vermögensübertragung unter Berücksichtigung erb- und erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte zu Lebzeiten sind eine große Herausforderung.
In seinem Vortrag erläuterte Hr. Maar, dass die Entscheidung, was mit dem eigenen Vermögen, egal ob Haus oder Geld, geschehen soll, nicht leicht ist und es viele Fallstricke zu überwinden gilt. Die Gründe, noch zu Lebzeiten Grundbesitz und / oder Vermögen zu verschenken, sind vielfältig und Hr. Maar erläuterte dies exemplarisch an den Themen:
Der Vortrag von Hrn. Maar war inhaltlich hoch interessant und wurde didaktisch sehr ansprechend vermittelt. Entsprechend bedankten sich die Anwensenden bei Hrn. Maar im Anschluss an seinen Vortrag mit regem Applaus und die Möglichkeit persönliche Fragen zu stellen wurde gerne in Anspruch genommen.
Resümierend kann zusammengefasst werden: